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Abrechnung / Kosten:

Überweisende Fachrichtungen sind vor allem Kinder-, Schul- (Schuleingangsuntersuchung), HNO-, ZahnärztInnen und KieferorthopädInnen. Eine Therapie zu Lasten der Krankenkasse (zuzüglich des gesetzlichen Eigenanteils ab dem 18. Lebensjahr) darf nur nach Verordnung einer Ärztin durchgeführt werden. Die logopädischen Honorarsätze für Diagnostik, Therapien und Berichte sind gesetzlich geregelt. Leistungen für PrivatpatientInnen sind entsprechend den Vorgaben höher, orientieren sich aber an den örtlichen Gegebenheiten. Bei Privatrezepten kann das Honorar von der Therapeutin frei vereinbart werden.

Bei individuellen Gesundheitsleistungen, den sogenannten IGeL-Leistungen, handelt es sich um Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören. Die Kosten hierfür müssen selbst getragen werden. Als IGeL-Leistung gilt z.B. ein Beratungstermin/Präventionsbehandlung. Hier können sich z.B. Eltern beraten lassen, wie sie ihr Kind sprachlich noch besser fördern können, bevor sich Sprachschwierigkeiten verfestigen.

© 2024 Logopädie Miriam Winter